Kanzlei Bodo Zielonka

Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht

 

In enger Verbindung mit meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht habe ich auch schwerpunktmäßig Mandate auf dem Gebiet des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrechts bearbeitet. 

 

 Oftmals werden bestimmt Handlungen zunächst als Straftaten im Straßenverkehr verfolgt. Im Ergebnis der Prüfung des Ermittlungsverfahrens kann sich dann jedoch herausstellen, dass diese Handlungen die objektiven oder subjektiven Voraussetzungen eines Straftatbestandes nicht erfüllen, jedoch rechtlich als Ordnungswidrigkeiten zu beurteilen sind. Bei der Verteidigung in derartigen Fällen ist es notwendig, dass der Verteidiger auf umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen sowohl im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, als auch im Verkehrsrecht verfügt. Sehr oft tangiert die Bearbeitung derartiger Mandate auch Fragen der zivilrechtlichen Schadensregulierung. Es hat sich daher selbstverständlich ergeben, dass ich die Interessen meiner Mandanten gegenüber den gegnerischen Haftpflichtversicherungen oder den Unfallgegnern vertreten habe.

  

Auch die Schadensregulierung ist ein umfassendes Thema.

Viele Haftpflichtversicherer bieten eine schnelle, unkomplizierte Regulierung von Unfallschäden an.
Sie wissen in derartigen Fällen oftmals nicht, in welchem Umfang  Sie Forderungen geltend machen können. Gehört dazu der Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Fahrten zum Arzt, Kosten für Wege zu Behörden, Kosten der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges usw.? Wenn Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung verspricht, diese Probleme unkompliziert und schnell zu regulieren:

                                                 Vorsicht!

Erfahrungsgemäß zahlen Versicherungen freiwillig oft  weniger  als sie müssten.

Oftmals ist Ihnen auch nicht bekannt, welche Schäden Sie gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend machen können. Sie sollten sich daher auf jeden Fall rechtzeitig anwaltlich beraten und vertreten lassen!

Wichtig ist auch:

Wenn Sie den Unfall nicht selbst schuldhaft verursacht haben, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten als Folgeschaden übernehmen.

Haben Sie daher auch keine Scheu, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren! Holen Sie sich Ihr Recht!